Zivilrechtliche Folgen

  • Schadensersatz: Der Unfallverursacher muss für materielle Schäden (z. B. Reparaturen, Wertminderung) und immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld) aufkommen.

  • Regress der Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann aber beim Verursacher bis zu 5.000 € oder mehr zurückfordern.

  • Eigenschäden: Vollkasko kann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

  • Fazit: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, muss mit einem Mix aus Strafverfahren, Führerscheinverlust, hohen Kosten und langfristigen Konsequenzen rechnen – und gefährdet zusätzlich Menschenleben.